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Hörgeräte

 

Wir verordnen nicht nur Hörgeräte, sondern bieten auch die eigene Eingliederung mit Hörgeräten an. Die notwendigen Gehörgangsabdrücke zur Anfertigung der Ohrpassstücke bzw. der Hörgeräteschalen werden in der Praxis abgenommen und die für Sie individuell gefertigten Hörgeräte dann mittels Computer im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges eingegliedert. Für die weitere Betreuung Ihrer Hörgeräte sind wir dann  zuständig. Wir arbeiten aber auch gerne und erfolgreich mit allen niedergelassenen Hörgeräteakustikern zusammen.