




Individuelle Gesundheitsleistungen
Hierbei handelt es sich um diagnostische und therapeutische Gesundheitsleistungen,
die von der gesetzlichen Krankenversicherung werden, da diese gemäß Vorgabe durch
das V. Sozialgesetzbuch gehalten ist, nur Leistungen zu erstatten, die u. a. das
Maß des Notwendigen nicht überschreiten sollen. Das Notwendige wird aber nicht definiert.
Hier erkennt man schnell, das ganz besondere gesundheitserhaltende und gesundheitsbringende
Maßnahmen nicht erstattungsfähig sind, obwohl ggf. ein großer Nutzen für den Patienten
aus diesen Maßnahmen resultieren kann. Für viele moderne Untersuchungs-
So ist unser Gesundheitswesen auch ganz auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet, die bereits eingetreten sind. Im Bereich der Vorsorge, so das Krankheiten gar nicht erst zum Ausbruch kommen, werden nur in engen Bereichen Vorsorgeuntersuchungen übernommen.
In vielen Bereichen sind medizinische Leistungen auch bewusst von den Krankenkassen aus dem Versorgungskatalog herausgenommen worden. Die damit verbundene Zweiklassenmedizin ist aber durch die Verantwortlichen in der Politik, bei den Krankenkassen und beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu verantworten. Wir Ärzte müssen dieses leider entgegen unserer Überzeugung umsetzen. Zweiklassenmedizin ist durch die Gesundheitspolitik gewollt und stellt einen politisches Instrument zur Durchsetzung ideologischer Ziele dar.
Zu Ihrer Orientierung bezüglich derartiger Leistungen im HNO-