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Individuelle Gesundheitsleistungen

 

Hierbei handelt es sich um diagnostische und therapeutische Gesundheitsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung werden, da diese gemäß Vorgabe durch das V. Sozialgesetzbuch gehalten ist, nur Leistungen zu erstatten, die u. a. das Maß des Notwendigen nicht überschreiten sollen. Das Notwendige wird aber nicht definiert. Hier erkennt man schnell, das ganz besondere gesundheitserhaltende und gesundheitsbringende Maßnahmen nicht erstattungsfähig sind, obwohl ggf. ein großer Nutzen für den Patienten aus diesen Maßnahmen resultieren kann. Für viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren gibt es daher im Gegensatz zu den privaten Kassen keine Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Kassen.

 

So ist unser Gesundheitswesen auch ganz auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet, die bereits eingetreten sind. Im Bereich der Vorsorge, so das Krankheiten gar nicht erst zum Ausbruch kommen, werden nur in engen Bereichen Vorsorgeuntersuchungen übernommen.

 

In vielen Bereichen sind medizinische Leistungen auch bewusst von den Krankenkassen aus dem Versorgungskatalog herausgenommen worden. Die damit verbundene Zweiklassenmedizin ist aber durch die Verantwortlichen in der Politik, bei den Krankenkassen und beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu verantworten. Wir Ärzte müssen dieses leider entgegen unserer Überzeugung umsetzen. Zweiklassenmedizin ist durch die Gesundheitspolitik gewollt und stellt einen politisches Instrument zur Durchsetzung ideologischer Ziele dar.

 

Zu Ihrer Orientierung bezüglich derartiger Leistungen im HNO-Bereich, haben wir daher eine Zusammenstellung der Individuellen Gesundheitsleistungen gemacht, die wir in unserer Praxis anbieten. Wichtig ist, das es sich bei diesen Untersuchungen und Behandlungen um Leistungen handelt, die auf Ihren besonderen Wunsch zustande kommen, um z. B. einer ernsthaften Erkrankung vorzubeugen oder störende Beschwerden zu beseitigen, ohne das aus "medizinischer" Sicht gemäß der gesetzlichen Richtlinien einer Untersuchungs- und Behandlungsnotwendigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Dieses gilt so auch für Vorsorgeuntersuchungen für Raucher im HNO-Bereich, die zweifelsohne sinnvoll sind, da Krebserkrankungen hier eindeutig durch jahrelanges Rauchen mitverursacht werden. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht übernommen.