Innenohrschwingungsmessung (Otoakustische Emissionen)
Die Messung eignet sich zur Funktionsüberprüfung der äusseren Haarzellen im Innenohr
- den sog. Verstärkerzellen. Einsatzgebiet ist der Ausschluss bzw. Nachweis von Hörstörungen
allgemein bzw. Störungen dieser Zellen bei Tinnitus oder unter Chemotherapie. Ebenso
lässt sich bereits bei Neugeborenen eine Hörstörung ausschliessen. Diese Untersuchung
erfordert absolute Ruhe. Seit 2009 übernehmen die Krankenkassen gegen vorherige Kostenübernahmeerklärung
das Neugeborenenhörscreening.