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Innenohrschwingungsmessung (Otoakustische Emissionen)

 

Die Messung eignet sich zur Funktionsüberprüfung der äusseren Haarzellen im Innenohr - den sog. Verstärkerzellen. Einsatzgebiet ist der Ausschluss bzw. Nachweis von Hörstörungen allgemein bzw. Störungen dieser Zellen bei Tinnitus oder unter Chemotherapie. Ebenso lässt sich bereits bei Neugeborenen eine Hörstörung ausschliessen. Diese Untersuchung erfordert absolute Ruhe. Seit 2009 übernehmen die Krankenkassen gegen vorherige Kostenübernahmeerklärung das Neugeborenenhörscreening.